Aktuelles

Teilwertabschreibungen auf börsennotierte Aktien

 

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist bei börsennotierten Aktien grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Börsenwert unter denjenigen im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist.

In zwei aktuellen Urteilen beantwortet der BFH bisher offen gebliebene Fragen:

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